Kinder- und Jugendschutzkonzept

Der SuS Olfen kommt mit der Erstellung eines eigenen Kinder- und Jugendschutzkonzeptes nicht nur rechtlichen Verpflichtungen nach. Uns war die Sicherheit der jüngsten und auch heranwachsenden Sportlerinnen und Sportler schon immer ein Kernanliegen. Der Gesetzgeber hat nach den verstörenden Vorkommnissen der letzten Jahre viele Institutionen in die Pflicht genommen. Dieser Pflicht kommen wir aber gerne nach. Auch wenn es für den Verein und auch die Stadt Olfen eine Menge Arbeit bedeutet: jede und jeder, der mit Jugenarbeit betraut ist, hat ein erweitertes Führungszeugnis beizubringen. Für ehrenamtlich Tätige mag das ein Fragezeichen bedeuten, aber wir als SuS Olfen stehen dazu. Bei hunderten von Übungsleitern erfordert das einen hohen Verwaltungsaufwand. Wir bitten alle Betroffenen um Verständnis. Nähere Auskünfte erteilt die Geschäftsstelle.

Vorbemerkung:

Das vorliegende Kinder- und Jugendschutzkonzept (KJSK) orientiert sich an den Leitlinien des LSB NRW und des KSB Coesfeld. Es erfüllt die rechtliche Verpflichtung zur Einrichtung eines Konzeptes i.S.d. § 11 Landeskinderschutzgesetzes NRW i.V.m.  § 72a SGB VIII . Eine Überprüfung der Aktualität wird zum jährlich zu erstattenden Geschäftsbericht zur Jahreshauptsammlung vorgelegt.

Download zum Kinder- und Jugendschutzkonzept des SuS Olfen

Quellen

· Leitfaden LSB NRW für Verbände (mit Anlagen) 

· Handlungsleitfaden für Vereine