Der schnelle Weg zu uns

Wir freuen uns, dich in unserer SuS-Familie zu begrüßen. Als Mitglied stehen dir die Angebote aller Abteilungen offen. Bitte beachte, dass individuell zu dem Sportangebot Sonderbeiträge oder Kursgebühren erhoben werden können. Für einzelne Sportarten können die Aufnahmekapazitäten erschöpft sein - in der Regel werden dann Wartelisten geführt.

Den Aufnahmeantrag gibt es in zwei Varianten:

Mitgliedsbeiträge

Die monatlichen Beiträge wurden von den Mitgliederversammlungen des Vereins und der Abteilungen wie folgt festgelegt:

Grundbeitrag

  • Kinder bis 13 Jahre: 6 €

  • Jugendliche ab 14 Jahre: 8 €

  • Erwachsene: 10 €

Familienbeitrag

Das dritte und jedes weitere Familienmitglied im gemeinsamen Haushalt ist bis zur Volljährigkeit beitragsfrei.

Zusätzliche Beiträge von Abteilungen und Fachschaften

Abteilungs- und fachschaftsbezogene Beiträge fallen alters- und familienunabhängig an.

  • Abteilung Fußball: 4 € (außer Badminton, Radfahren, Tischtennis)
  • Abteilung Gesundheitssport: 4 € (Mitglieder ohne gültige Verordnung)
  • Abteilung Handball:
    • Kinder und Jugendliche: 1 €
    • Erwachsene: 2 €
  • Fachschaft Leichtathletik: 3 € (außer Lauftreff)
  • Fachschaft Volleyball: 8 € (bei Teilnahme am Meisterschaftsbetrieb)

Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift zweimal jährlich (Ultimo des Monats März für das erste und Ultimo des Monats September für das zweite Halbjahr) eingezogen.

Mitgliedsbeiträge sind kein Entgelt. Sie werden also nicht für die Erbringung einer Leistung, sondern für die Mitgliedschaft im Verein erhoben. Mit dem Eintritt in den Verein und der Entrichtung der jeweiligen Mitgliedsbeiträge ist jedes Mitglied berechtigt, die entsprechenden Vereinsangebote zu nutzen, sofern freie Platzkapazitäten in den Gruppen vorhanden sind. Ein Erstattungsanspruch für ausgefallene Sporteinheiten besteht nicht.

Weitere Regelungen zur Mitgliedschaft

Beendigung der Mitgliedschaft

Der Austritt aus dem Verein kann gemäß Satzung zum 30. Juni oder zum 31. Dezember eines Jahres erfolgen und ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären.

Einwilligung in die Veröffentlichung von Personenbildnissen

Sofern der Einwilligung zugestimmt wurde, gilt folgendes:

Personenbildnisse dürfen bei sportlichen Aktivitäten und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und beispielsweise in folgenden Medien veröffentlicht werden:

  • Webseite und Druckerzeugnisse des Vereins,
  • soziale Medien (z. B. Facebook, Instagram),
  • Presse (z. B. Ruhr Nachrichten, Westfälische Nachrichten),
  • Veröffentlichungen von Sponsoren.

Bei Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken sind Personenbildnisse weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und / oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf der Einwilligung muss in Textform gegenüber dem Vorstand erfolgen.

Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Bildnisse im Internet kann durch den Verein nicht in jedem Fall sichergestellt werden, da z. B. andere Internetseiten Bildnisse kopiert oder verändert haben könnten. Der Verein kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form der Nutzung durch Dritte (wie z. B. für das Herunterladen von Fotos und Videos und deren anschließender Nutzung und Veränderung).

Auch ohne Einwilligung können Fotos und Videos mit Abbildung der Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt werden und dürfen und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden.

Dokumente