Breitensport / Turnen: Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes für Erwachsene

Für den Bereich Breitensport/Turnen wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur der Wiedereinstieg in den Trainingsbetrieb für Erwachsene angeboten. Im Jugend- und Kinderbereich ist die Umsetzung der strengen Hygienevorschriften, Abstandsregeln und Verhaltensvorschriften zur Zeit noch nicht möglich. Dafür wird um Verständnis gebeten.

SuS-Breitensport-Turnen ->  Erwachsenensport (Indoor)

Benutzte Hallen: Geestturnhalle, Wieschhofhalle, Hoddenhalle, Parkettraum

(Wieschhofhalle und Geestturnhalle können nur über den Zugang „Umkleidekabine“ betreten werden)

 

Hygienekonzept der Fachschaft Breitensport im SuS Olfen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Rahmen der Corona-Pandemie, Stand: 11.05.2020

Durchführung des Trainings:

  • Übungsleiter markiert mit Klebeband einen Punkt auf dem Hallenboden im geforderten Mindestabstand (Zollstocklänge), da wo sich die Teilnehmer aufstellen / aufhalten dürfen. Das ist besonders bei größeren Gruppen sinnvoll, um den Teilnehmern (TN) Orientierung zu geben. Dieser Punkt sollte nicht während der Übungen möglichst nicht verlassen werden.
  • TN kommen mit Mundschutz und tragen ihn solange, bis ÜL mit der Sportstunde in der Halle beginnt.
  • TN bringen, wenn vorhanden, eigene, dünne Gymnastikmatte mit.
  • TN waschen sich vor Betreten der Turnhalle im Waschraum die Hände, eigenes, kleines Handtuch dafür mitbringen, Handföns (Wieschhofhalle) sind nicht zu empfehlen, oder wenn vorhanden, Papiertücher verwenden, oder alternativ:
  • Desinfizieren der Hände mit entsprechenden Mitteln (wenn diese zu Verfügung stehen?)
  • Wenn Hallenmatte benutzt wird, dann mitgebrachtes großes Handtuch darauflegen
  • Hallenmatte vor-/nachher desinfizieren? (Spray?)
  • TN dürfen nicht in den Geräteraum / an den Geräteschrank.
  • Stepp-Aerobic-Bretter werden vom Übungsleiter vor Beginn der Stunde abstandsgerecht platziert (leider dann auch alleine hin- und zurück getragen)
  • Auf Handgeräte sollte verzichtet werden, wenn Handgeräte (z. B. Hanteln) benutzt werden, müssen sie vor- und nachher desinfiziert werden.
  • Türen im Innenraum der Halle, soweit wie möglich, geöffnet stehen lassen, damit ein Türgriffkontakt vermieden werden kann.
  • TN kommen in Sportkleidung, Umkleidekabinen sind nur zum Schuhwechsel zu benutzen. Keine Kleidung dort ablegen. Wertsachen/kleine Tasche mit in Halle nehmen.
  • Mundschutz zum Ende der Übungseinheit beim Verlassen von Turnhalle zur Umkleidekabine wieder benutzen.
  • Keine Gruppenbildung in den Umkleiden, daher TN am markierten Klebepunkt in der Halle kurz warten lassen und nacheinander, nicht zusammen, in die Umkleide zum Schuhewechseln schicken.
  • Duschen nach dem Sport ist nicht erlaubt! Haar- und Kosmetikanwendungen auch nicht!
  • Nach dem Schuhwechsel in der Umkleidekabine zügig das Gebäude verlassen.
  • In Umkleide Essen und Trinken nicht erlaubt. Getränkeflasche (kein Glas) in Halle ja. 
  • Gruppenbildungen vor der Sporthalle sind zu vermeiden.
  • Nächste Gruppe darf erst in Umkleide / Halle eintreten, wenn Vorgruppe weg ist, evtl. Zeitfenster zur nächsten Gruppe vergrößern.

Allgemeine Maßnahmen:

-          Sämtliche Hygienemaßnahmen sind vorab, wenn möglich, an die Teilnehmer zu senden.

-          Aushang an der Hallentür (in gekürzter, übersichtlicher Form).

-          Bei vernetzten Sportgruppen sollen sich Teilnehmer bis zwei Stunden vor der Sportstunde beim ÜL anmelden, damit bei Überbelegung auch Teilnehmern abgesagt werden kann.

-          Damit hat der Übungsleiter auch gleichzeitig einen Überblick (digitale Anwesenheitsliste), wer kommt und kann die Stunde bezüglich Platzverteilung / Materialien besser vorbereiten.

-          Unvernetzte Gruppen sollten Anwesenheitsliste mit Kontaktdaten führen.

 

SuS-Breitensport-Turnen ->  Erwachsenensport (Outdoor)

Outdoorflächen:

Wiese am Calisthenic-Park, Calisthenic-Anlage, SuS-Sportanlage->Rasenhügel und evtl. Tartan-Fußballplatz an der Wieschhofhalle

  • TN haben Mundschutz bei und tragen ihn dann, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann
  • Allergiker (Pollen jeglicher Art) sollten bei Outdoorsport vorsichtig sein,

è Sportabbruch bei juckenden Augen und Fließschnupfen

  • Outdoor-Sport ansonsten ohne Mundschutz
  • ÜL gibt TN bekannt, an welchem Outdoorplatz sie sich treffen
  • TN bringen eigene, dünne Gymnastikmatte oder Decke mit.
  • Grobe Abstandsschätzung, bei über zehn Teilnehmern Abstandspunkt mit Rasierschaum (Sprühflasche) auf Rasen vom ÜL markieren.
  • Keine Umkleidenutzung und keine Duschmöglichkeit!
  • Rasenhügel: Toiletten am Regiegebäude -> immer nur 1 Person eintreten lassen
  • Bei Trainingsende nichts auf dem Rasen liegen lassen (Flaschen, Papier…)
  • zügig und ohne Personenansammlungen das Sportfeld verlassen, dabei auf andere Sportgruppen achten, die vielleicht auch gerade anwesend sind -> Mindestabstand-> Masken!

Zusatz:

  • Bei der Calisthenic-Anlage sollen SuS-Nutzer vor, während und nach dem Sport Stangen und Seile desinfizieren. Entsprechende Mittel müssen besorgt/beigestellt werden (??).
  • ÜL gibt Übungsreihenfolgen und Stangennutzung vor, bei Wechsel an den nächsten Sportler immer wieder Reinigung der benutzten Stangen.
  • Nur eine Person an einer Stange. Ausnahme bei Hilfestellung, dann Masken tragen.
  • Kein „Picknick“ auf der Anlage
  • Toiletten Wieschhofturnhalle -> immer nur 1 Person eintreten lassen
  • Absprachen mit der Stadt Olfen über „Öffentliche Nutzung“ der Anlage und die dafür vorgesehenen Vorsichtsmaßnahmen erfragen (Hygieneschilder, Desinfektionsmittel?)

 

 

Alternativ-Outdoor-Programm mit Übungsleiter zu gewohnter Übungszeit rund m Olfen:

- Stepp-Aeobic auf dem kleinen Tartan-Fußballplatz an der Wieschhofhalle

- Walken 

- Joggen

- Fahrradtour

 

Alles nach “Corona“-Hygieneregeln

 

 

 

Volleyball: Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Handlungsempfehlungen zur Umsetzung der CoronaSchVO

im Volleyball beim SuS Olfen

Stand: 11.05.2020

Hallo Liebe und hoffentlich gesunde VolleyballerInnen.

Wir sind zurzeit in einer sehr schwierigen Lage ,aber wir werden das zusammen meistern. So langsam können wir auch wieder an unseren Sport denken.

Denn laut Landesregierung NRW kann unter Einhaltung der Hygiene und Abstandsregeln

seit dem 7.5.: Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen, sowie Sport im öffentlichen Raum ohne Körperkontakt stattfinden.

seit dem 11.5.: Öffnung von Sporthallen (nicht im Kreis COE)

ab dem 30.5.: Sportarten mit Körperkontakt in geschlossenen Räumen, Sportliche Wettbewerbe im Kinder und Jugendsport sowie Amateursport sind wieder erlaubt.

Bei uns im Kreis Coesfeld haben wir ja eine besondere Situation mit vielen Neuinfektionen,  so dass wir noch ein paar Tage länger auf die Freigabe durch unsere Kommune warten müssen. Wir sind uns aber sicher, dass wir bald wieder Sport treiben können.

Damit wir auch weiterhin gesund bleiben, müssen wir im Sportbetrieb besonders die Hygiene und Kontaktregeln beachten. Das heißt auch, dass die Gruppen verkleinert werden müssen oder Training im rollierenden Verfahren stattfindet. Für uns ist das auch alles Neuland und es wird immer wieder Situationen geben die wir neu bewerten müssen, aber wenn wir alle zusammen halten bekommen wir den Virus in den Griff.

 

1. Allgemein: Aufklärung und Informationspflicht

Alle Betreuer, Sportler und Eltern sollen über die aktuellen Richtlinien der Landesregierung NRW im Sportbetrieb der Corona Schutzverordnung gemäß § 9 informiert werden. Telefonisch oder über WhatsApp, E-Mail oder Aushang usw.

-Die Nutzung der Dusch-, Waschräume und Umkleideräume sind zu unterlassen. (Umkleiden und     Duschen zu Hause)

-Das Betreten der Sportanlage durch Zuschauer ist untersagt.

-Bei Kindern bis 14 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig, aber wir bitten, dass die Kinder bis zur Hallentür gebracht oder abgeholt werden.

- Die An- und Abreise sollte mit Mund und Nasenschutz erfolgen. Wer möchte darf den Schutz auch beim Sport aufbehalten das gilt auch für TrainerInnen. Vielleicht bringt ihr ein Butterbrotdöschen mit wo ihr den Mundschutz während des Sportes hinein legt.

- Die An- und Abreise darf nicht in Fahrgemeinschaften erfolgen.

- Bei Krankheitssymptomen müssen SportlerInnen dem Training fernbleiben und die Übungsleiter informieren.

Typische Krankheitssymptome sind Fieber, trockener Husten, Geruchs- sowie Geschmacksstörungen, Bindehautentzündung, leichter Durchfall, Müdigkeit oder Kurzatmigkeit.

 

 

-          Es bestand für mindestens 14 Tage kein Kontakt zu einer infizierten Person.

 

2. Hygienevorschriften

Die wirksamste Maßnahme gegen die Übertragung des Virus ist die Handhygiene

-Beim Betreten der Halle müssen sich alle Mitspieler sowie die Trainer die Hände waschen und desinfizieren. Die Hallentür sollte bei Trainingsbeginn offen stehen, um Kontakte zu vermeiden.

-Auf Begrüßungen mit Körperkontakten müssen wir verzichten

- Die Toilettenräume dürfen nur von jeweils einer Person betreten werden.

- Persönliche Hygieneregeln einhalten:  Wascht Eure Hände häufig und mindestens dreißig Sekunden lang mit Seife und heißem Wasser. 

- Versucht Euer Gesicht nicht mit den Händen zu berühren. 

- Desinfizieren der Bälle nach dem Training (Eintragen in Liste)

- Hygienemittel werden durch den Verein zur Verfügung gestellt. (Handdesinfektionsmittel, Flüssigseife, Papierhandtücher, Einmalhandschuhe)

 

3. Organisation

-TrainerInnen und ÜbungsleiterInnen führen eine Anwesenheitsliste, sodass mögliche Infektionsketten zurückverfolgt werden können.

-Größere Gruppen müssen organisatorisch getrennt werden. Zeitversetzt oder an einen anderen Trainingstag.                                                                                                                                                                Konkret heißt das bei uns, dass die Jugendspieler in zwei Gruppen auf Dienstag und Donnerstag aufgeteilt werden und nur noch einmal wöchentlich Training haben. Da nicht alle Kinder wegen der Corona Krise zum Training kommen, werden die Gruppen auch nicht zu groß. Bei den Erwachsenen stellt sich die Frage nicht, da die Gruppenstärke nicht so groß ist.

- Aufbauen der Netze durch den Trainer und eine Hilfsperson, wobei Handschuhe getragen werden müssen.

- Die Dach- bzw. Wandfenster sollten geöffnet sein.

- Zwischen den Trainingseinheiten verschiedener Trainingsgruppen muss ein zeitlicher Abstand von mindestens 10 Minuten liegen. (5 min. eher aufhören und 5 min. später kommen).                                   

-Nach Trainingsende ist die Halle von den SpielerInnen zügig zu verlassen.

 

 

3. Spezielle Verhaltensempfehlungen beim Volleyballsport

- Direkte Kontakte zwischen Mitspielern sollten möglichst unterlassen werden (Kein Abklatschen, keine Umarmungen usw.)

- Das Einhalten der Abstandsregelungen auch während des Trainings von 1,5-2m zum Partner. (Abstand vom Netz halten und Trainingsformen ohne Block)

- Techniktraining Einzeln/zu zweit/ zu dritt sollte im Vordergrund stehen.

-Kontrollierte Spielformen mit 4 SpielerInnen auf einem Halbfeld sollte möglich sein.

-Für die Gruppengrößen gilt laut LSB eine Flächengröße von 10 qm pro Teilnehmer (1 Drittel Feld ca. 300qm). Wir empfehlen max. 14 Teilnehmer pro Feld.

- Alle Athleten und Betreuer bestätigen die Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen. Weiterhin stimmen Sie ausdrücklich zu, dass Sie bei den unter 2. genannten Krankheitssymptomen sofort die notwendigen Maßnahmen einleiten und nicht am Training/Wettkampf teilnehmen.

- Trainingsgruppen von 4-5 SpielerInnen (diese Gruppen sollten für weitere Trainingseinheiten beibehalten werden)

- Krafträume sind derzeit nicht zu benutzen.

 

 

Fachschaft Volleyball

Dietmar Köhler

 

 

 

Leichtathletik: Konzept zur Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes

Hygienekonzept der Fachschaft Leichtathletik im SuS Olfen zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes im Rahmen der Corona-Pandemie, Stand: 10.05.2020

 Die durch Erlass der Landesregierung NRW vom 08.05.2020 angekündigte Lockerung von Maßnahmen sieht u.a. die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf öffentlichen und privaten Sportanlagen vor.

Für die Ausübung und das Training der leichtathletischen Disziplinen sind bis auf wenige Ausnahme diese Sportstätten von großer Bedeutung. Die Dimensionen der Freiluftsportanlagen und die Art und Weise des leichtathletischen Trainings lassen es zu, dass in der aktuellen Situation unter Berücksichtigung und Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten die Aufnahme des Trainingsbetriebes im SuS Olfen bei den Leichtathleten grundsätzlich wieder möglich ist.

Grundsätzlich gelten dabei vier Regeln, die der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erstell hat.

  • Priorität hat die Gesundheit aller Sportler/innen und der in der Sportart Leichtathletik im SuS Olfen ehrenamtlich tätigen Personen
  • Die Verordnungen des Bundes, des Landes NRW, des Kreises Coesfeld und der Stadt Olfen sind in ihren aktuellen Fassung strikt umzusetzen.
  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygiene-Standards beziehungsweise Infektionsschutz sind strikt umzusetzen.
  • Die Leitplanken und Verhaltensstandards des DOSB sind strikt umzusetzen.

 

Allgemeine Maßnahmen:

-          Seitens des Vereins werden zur Verfügung gestellt:

  • ausreichend Handdesinfektionsmittel mit Spendern
  • Flüssigseife mit Spendern
  • Papierhandtücher
  • Einmalhandschuhe

 -          Umkleideräume und Duschen dürfen nicht genutzt werden.

 -          Die Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5m bis 2 m so durchgeführt werden, dass ein direkter Körperkontakt vermieden wird.

 -          Für alle Teilnehmer am Training muss vorab eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.

 -          Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit zu prüfen und um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhen zu erweitern.

 -          Sämtliche Hygienemaßnahmen sind vorab an alle Trainer/innen, Athlet*innen und den Eltern der minderjährigen Athlet*innen zu kommunizieren, über E-Mail, WhatsApp-Gruppen oder über die Webseite des SuS. Dabei sind die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie bei den geringsten Krankheitssymptomen, dazu zählt u.a. schon Unwohlsein oder ein leichter Schnupfen, ihr Kind nicht zum Training schicken dürfen.

 -          Trainer/innen und Aktive reisen individuell und bereits in Sportkleidung zum Training an.

 -          Für jede Trainingseinheit werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Trainer*innen) und Trainingseinheiten lückenlos dokumentiert.

 

Spezielle Maßnahmen für die Leichtathletik im SuS Olfen:

-          Die Teilnehmer*innen am Training haben jeweils eigenes Desinfektionsmittel mitzuführen (kleines Vorratsbehältnis) und sollen dieses in den Pausen auch für ihre Hände nutzen.

 -          Alle Teilnehmer*innen am Training haben einen Nasen-Mund-Schutz mitzuführen. Dieser braucht bei der sportlichen Betätigung aber nicht angelegt werden.

 -          Die Trainingsgruppen werden 10 min vor dem offiziellen Trainingsbeginn an der Geschäftsstelle vom Trainer/in gesammelt auf die Sportanlage geführt. Am Sammelpunkt sind von den Teilnehmern die vorgegebenen Mindestabstände von 1,5m bis 2 m strikt einzuhalten.

 -          Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Zugang an der Geschäftsstelle.

 -          Bei zeitgleich stattfindendem Training verschiedener Altersklassen werden innerhalb des Stadions Orte festgelegt, an denen die Trainer/innen sich mit ihrer Gruppe aufhalten, so dass die Gruppen sich auf dem Gelände nicht begegnen.

 -          Hierzu wird von den Trainer*innen zuvor ein Belegungsplan abgestimmt.

 -          Für diese Orte und für Pausen während der Trainingseinheit werden vor dem Regiegebäude und auf der Tribüne mit Ölfarbe Abstandslinien von 2 m aufgezeichnet, damit außerhalb der sportlichen Aktivität auch die Abstandsregeln eingehalten werden können.

 -          Größere Trainingsgruppen werden von den jeweiligen Trainer/innen organisatorisch vorher verkleinert und trainieren dann zeitversetzt oder an einem anderen Tag.  Die Organisation der Zusammensetzung der Gruppe liegt in der Verantwortung der Trainer*innen.

 -          Beim Wechsel der Trainingsgruppen ist eine Zeitspanne von mindestens 10 min zwischen Ende des Trainings und Beginn des Trainings mit der nächsten Gruppe anzusetzen, damit eine Begegnung am Einlass ausgeschlossen ist.

 -          Nach Trainingsende haben die Gruppen das Gelände zügig zu verlassen.

 -          Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.

 -          Gästen, Zuschauer*innen ist der Zutritt zum Sportgelände nicht gestattet. Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen, müssen außerhalb des Geländes auf das Trainingsende warten.

 -          Es werden ausschließlich die Sanitäranlagen am Regiegebäude geöffnet sein. Um den Abstand von mindestens 1,5m zu gewährleisten, dürfen die Toilettenräume nur von jeweils 1 Person (männlich bzw. weiblich) betreten werden.

 -          Anwesenheitsleisten sind bei jeder Trainingseinheiten zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.

 Durchführung des Trainings:

-          Die Gruppengröße beträgt 1 Trainer plus höchstens 5 Aktive.

 -          Einzeltraining von Aktiven ohne Trainer ist untersagt.

 -          Spiele mit Körperkontakt, Partnerübungen, etc. sind nicht erlaubt.

 -          Das Training sowie das Auf- und das Abwärmen ist so zu organisieren, dass jederzeit zwischen den Bereichen der verschiedenen Trainingsgruppen ein freizuhaltender Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden kann. Dieser Mindestabstand gilt während des gesamten Training.

 -          Die benötigten Gerätschaften werden ausschließlich von Trainer*innen aus den Garagen geholt und nach dem Training von diesen auch wieder dorthin zurückgebracht.

 -          Benutzte Sportgeräte sind nach dem Training von den Trainer*innen zu desinfizieren.

 -          Hierfür sind in den Garagen Desinfektionsmittel vorhanden.

 -         Bei den Wurfdisziplinen (Kugel, Diskus, Hammer, Speer, Ball) nutzt ein Athlet*in während der Trainingseinheit immer nur dasselbe Gerät. Eine Weitergabe an andere Athlet*innen ist nicht erlaubt.

 -          Bei Sprintübungen ist auf der Sprintgerade jeweils ein Bahn freizulassen, sprich, bei 6 Bahnen dürfen jeweils nur 3 Aktive laufen. Auf den 4 Rundbahnen dementsprechend dann nur 2 Aktive.

 -          Bei Langstreckenläufen oder Tempoläufen kann jeweils nur ein einzelner Aktiver gestartet werden. Der nächste Läufer*in kann frühestens nach 15 sec gestartet werden. Das Tempolauftraining findet auf den inneren Bahnen der Rundbahnen statt. Dabei ist von den Athleten ein Mindestabstand von 15 m einzuhalten („Tröpfchenwolkentheorie“). Beim Überholen muss eine Bahn freigelassen werden, so dass ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5m vorhanden ist.

 -          Staffeln dürfen wegen der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstandes nicht trainiert werden.

 -          Hochsprung wird bis auf weiteres nicht durchgeführt werden, da eine Desinfektion der Hochsprungmatte nach jedem Sprung eines Aktiven nicht gewährleistet werden kann.

 -          Auf- und Ab bau der Trainingsstätte, der Transport der erforderlichen Trainingsgeräte und Hilfsmittel sowie die Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte ist Aufgabe des Trainers / der Trainerin.

 -          Im Kraftraum ist nur eine 1:1 Betreuung (Trainer/Athlet) möglich. Nach der jeweiligen Trainingseinheit sind die benutzten Geräte vom Trainer zu desinfizieren. Für den Trainer gilt im Kraftraum während dieser Trainingseinheit ein Mund-Nasen-Schutz.  

 

Wiederaufnahme des Sportbetriebes zunächst bis zum 18. Mai aufgeschoben

Die Wiederaufnahme des Sportbetriebes am 11. Mai auf den öffentlichen und privaten Sportstätten und in den Sporthallen wird seitens der Landesregierung NRW und dem Landrat Coesfeld zunächst bis zum 18. Mai verschoben. Grund ist der Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus in Coesfeld bei der Firma Westfleisch, dieser derzeit immer noch stark ansteigen. Da dadurch die Zahl von 50 Neuinfektionen in einem Kreis innerhalb von sieben Tagen überschritten wurde, wurde diese Anordnung von der Politik durchgesetzt.

Das bedeutet auch für die Mitglieder im SuS Olfen, dass sie sich weiterhin gedulden müssen, bevor die Sportanlagen wieder zugänglich sind. Die Verschiebung der Wiederaufnahme des Sportbetriebes verschafft dem SuS-Hauptvorstand und den Abteilungen aber auch etwas Luft, um jetzt Konzepte für die geeigneten Vorkehrungen zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und zur Gewährung des Mindestabstands zu erstellen. Diese werden dann mit der Stadt Olfen besprochen, die letztlich für ihre Sportanlagen einen entsprechenden Erlass, auf der Grundlage der Verordnung der Landesregierung NRW, erstellen wird.

Also ist weiterhin etwas Geduld gefragt, gleichzeitig wird aber auch daran erinnert, sich privat und dann auch beim Sport konsequent an die behördlichen Vorgaben zu halten – nur so können die Infektionszahlen minimiert und die Gefahr, dass sich auch Mitglieder des SuS anstecken, abgewendet werden.

 

Info zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes beim SuS

Liebe SuS-Mitglieder,

 nachfolgend möchte ich euch einige erste Hinweise zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf den öffentlichen Sportstätten, sowie zur Geschäftsstelle des SuS, geben.

Mit den am 6. Mai 2020 getroffenen politischen Entscheidungen zur Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen soll in einem maßvoll abgestuften Plan die Rückkehr in „eine angepasste Normalität“ ermöglicht werden.

Der NRW-Plan sieht dabei für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor und ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam bewältigen zu können. Die Umsetzung der einzelnen Schritte ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsverlaufs und setzt dabei auch auf die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen.

Dabei sind neben den generellen Bestimmungen zu Abstand und Hygieneregeln zunächst vorrangig die folgenden Punkte von Bedeutung.


Ab 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  
Ab 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Ebenfalls wieder möglich sind dann sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Veranstaltungen in öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen. Im Klartext bedeutet dieses, dass auch die Hallen für den Sportbetriebe wieder geöffnet sind.  

Ab 30. Mai 2020 sind sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Die aktuelle Verordnung sieht eine generelle Regelung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen vor, so dass eigentlich keine Einzelentscheidung der örtlichen Behörden für die Öffnung von Sportanlagen nötig ist!

Aber: Ganz wichtig !!! Die Entscheidung, ob, wann und unter welchen Rahmenbedingungen die Sportstätten tatsächlich wieder genutzt werden können, treffen aber letztendlich die örtlichen Behörden und Betreiber der Sportanlagen, die verantwortlich für die Umsetzung der vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen sind.

Seitens der Stadt Olfen gibt es dazu, Stand: 07.05.2020, noch nicht die entsprechende Verfügung, es ist aber davon auszugehen, dass diese noch bis Montag, 11.05.2020, erlassen wird.

Unter welchen Voraussetzungen dann der Sportbetrieb durchgeführt werden kann, richtet sich zum einen nach den 10 Leitlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes und nach den jeweiligen Richtlinien, die seitens der Spitzenfachverbände für die jeweilige Sportart aufgestellt wurden. Das ist ein sehr guter Hinweisgeber für Verein, die Trainer/innen und die Ehrenamtlichkeit.

In mehreren Videokonferenzen werden der Hauptvorstand, die Abteilung / Fachschaften in den nächsten Tagen dann auch den großen Rahmen der Maßnahmen, die einzuhalten sind, festlegen.

Lydia Michel als Geschäftsstellenleitern beendet am Dienstag, 12.05.2020, ihre Tätigkeit im Home-Office. Ab 17.00 Uhr steht sie den Mitgliedern dann wieder in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Hierbei gilt es zu beachten:

-       Es darf sich jeweils nur eine Person in der Geschäftsstelle aufhalten.

-       Bei Betreten der Geschäftsstelle ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

-       Eine Sitzgelegenheit besteht für Besucher der Geschäftsstelle nicht.

-       Der Abstand von 2 m ist einzuhalten.

-       Der Besuch der Geschäftsstelle soll kurz und knapp ausfallen.

-       Vor- und Zuname des Besuchers müssen von Lydia Michel mit der Zeit der Anwesenheit erfasst werden.

 

Ich möchte alle Mitglieder des SuS bitten, sich dringend an die Anweisungen / Verhaltensregeln bei der sportlichen Tätigkeit zu halten. Sobald die endgültig festgelegt sind, werden sie an dieser Stelle auch veröffentlicht.

 

Mit sportlichen Grüßen und bleibt weiterhin gesund.

 

Bernhard Bußmann

1.Vorsitzender