Aktualisierung Hygienekonzept in der Leichtathletik

Mit der Bitte um Beachtung anbei ein Auszug aus der Mail des LSB NRW und BRSNW für Vereine im 

Zusammenhang mit dem "CoronaVirus und Rehasport" mit Stand 25.01.2021.

 

Da den LSB NRW und den BRSNW häufig Anfragen zum Thema Corona-Virus und Rehabilitationssport
erreichen, möchten wir einige Fakten und Antworten auf häufig gestellt Fragen zusammenstellen.


Corona-Schutz-Verordnung: Die Corona-Schutz-Verordnung NRW in der jeweilig gültigen Fassung ist
auf dem Landesportal NRW unter Coronavirus | Das Landesportal Wir in NRW eingestellt.


Durchführung Rehabilitationssport: Rehabilitationssport ist derzeit, ebenso wie der übrige Sportbetrieb, bis zum 14.02.2021 (Stand 25.01.2021) nicht möglich.

 

Die durch Erlass der Landesregierung NRW vom 08.05.2020, aktualisiert am 28.05.2020 angekündigte Lockerung von Maßnahmen sieht u.a. die Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf öffentlichen und privaten Sportanlagen vor.

Für die Ausübung und das Training der leichtathletischen Disziplinen sind bis auf wenige Ausnahme diese Sportstätten von großer Bedeutung. Die Dimensionen der Freiluftsportanlagen und die Art und Weise des leichtathletischen Trainings lassen es zu, dass in der aktuellen Situation unter Berücksichtigung und Einhaltung von Gesundheits- und Sicherheitsaspekten die Aufnahme des Trainingsbetriebes im SuS Olfen bei den Leichtathleten grundsätzlich wieder möglich ist.

Grundsätzlich gelten dabei vier Regeln, die der Deutsche Leichtathletik-Verband (DLV) zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) erstell hat.

  • Priorität hat die Gesundheit aller Sportler/innen und der in der Sportart Leichtathletik im SuS Olfen ehrenamtlich tätigen Personen.
  • Die Verordnungen des Bundes, des Landes NRW, des Kreises Coesfeld und der Stadt Olfen sind in ihren aktuellen Fassung strikt umzusetzen.
  • Die Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes zum Verhalten und zu Hygiene-Standards beziehungsweise Infektionsschutz sind strikt umzusetzen.
  • Die Leitplanken und Verhaltensstandards des DOSB sind strikt umzusetzen.
Allgemeine Maßnahmen
  • Seitens des Vereins werden zur Verfügung gestellt:
    • ausreichend Handdesinfektionsmittel mit Spendern
    • Flüssigseife mit Spendern
    • Papierhandtücher
    • Einmalhandschuhe
  • Umkleideräume und Duschen dürfen mit Erlass des Landes NRW vom 28.05.2020 unter strenger Beachtung von Hygiene- und Abstandsvorschriften wieder genutzt werden. Der SuS Olfen macht hiervon aber keinen Gebrauch, da die Auflagen mit sehr großem Aufwand verbunden sind. Somit bleiben die Umkleideräume und Duschen weiterhin geschlossen.
  • Die Trainingsorganisation muss unter Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m bis 2 m so durchgeführt werden, dass ein direkter Körperkontakt vermieden wird.
  • Für alle Teilnehmer am Training muss vorab eine Belehrung über die Verhaltens- und Hygienemaßnahmen durchgeführt werden.
  • Die Erste-Hilfe-Ausstattung ist auf Vollständigkeit zu prüfen und um Mund-Nasen-Schutzmasken und Einweghandschuhen zu erweitern.
  • Sämtliche Hygienemaßnahmen sind vorab an alle Trainer/innen, Athlet*innen und den Eltern der minderjährigen Athlet*innen zu kommunizieren, über E-Mail, WhatsApp-Gruppen oder über die Webseite des SuS. Dabei sind die Eltern darauf hinzuweisen, dass sie bei den geringsten Krankheitssymptomen, dazu zählt u.a. schon Unwohlsein oder ein leichter Schnupfen, ihr Kind nicht zum Training schicken dürfen.
  • Trainer/innen und Aktive reisen individuell und bereits in Sportkleidung zum Training an.
  • Für jede Trainingseinheit werden die zugelassenen Personen (Teilnehmer, Trainer*innen) und Trainingseinheiten lückenlos dokumentiert.
Spezielle Maßnahmen für die Leichtathletik im SuS Olfen
  • Die Teilnehmer*innen am Training haben jeweils eigenes Desinfektionsmittel mitzuführen (kleines Vorratsbehältnis) und sollen dieses in den Pausen auch für ihre Hände nutzen.
  • Alle Teilnehmer*innen am Training haben einen Nasen-Mund-Schutz mitzuführen. Dieser braucht bei der sportlichen Betätigung aber nicht angelegt werden.
  • Die Trainingsgruppen werden 10 min vor dem offiziellen Trainingsbeginn an der Geschäftsstelle vom Trainer/in gesammelt auf die Sportanlage geführt. Am Sammelpunkt sind von den Teilnehmern die vorgegebenen Mindestabstände von 1,5 m bis 2 m strikt einzuhalten.
  • Der Zugang erfolgt ausschließlich über den Zugang an der Geschäftsstelle.
  • Bei zeitgleich stattfindendem Training verschiedener Altersklassen werden innerhalb des Stadions Orte festgelegt, an denen die Trainer/innen sich mit ihrer Gruppe aufhalten, so dass die Gruppen sich auf dem Gelände nicht begegnen.
  • Hierzu wird von den Trainer*innen zuvor ein Belegungsplan abgestimmt.
  • Für diese Orte und für Pausen während der Trainingseinheit werden vor dem Regiegebäude und auf der Tribüne mit Ölfarbe Abstandslinien von 2 m aufgezeichnet, damit außerhalb der sportlichen Aktivität auch die Abstandsregeln eingehalten werden können.
  • Größere Trainingsgruppen werden von den jeweiligen Trainer/innen organisatorisch vorher verkleinert und trainieren dann zeitversetzt oder an einem anderen Tag. Die Organisation der Zusammensetzung der Gruppe liegt in der Verantwortung der Trainer*innen.
  • Beim Wechsel der Trainingsgruppen ist eine Zeitspanne von mindestens 10 min zwischen Ende des Trainings und Beginn des Trainings mit der nächsten Gruppe anzusetzen, damit eine Begegnung am Einlass ausgeschlossen ist.
  • Nach Trainingsende haben die Gruppen das Gelände zügig zu verlassen.
  • Auf Fahrgemeinschaften wird verzichtet.
  • Gäste und Zuschauer*innen dürfen das Sportgelände bis zu einer maximalen Grenze von 100 Personen wieder betreten. Diese müssen sich allerdings, ebenso wie Eltern, die ihre Kinder zum Training bringen und auf dem Gelände verweilen wollen, in eine Liste mit Namen, Telefonnummer, Tag und Zeit, eintragen, um mögliche Infektionsketten verfolgen zu können. Wer sich nicht in eine solche Liste eintragen möchte, darf das Sportgelände nicht betreten.
  • Es werden ausschließlich die Sanitäranlagen am Regiegebäude geöffnet sein. Um den Abstand von mindestens 1,5m zu gewährleisten, dürfen die Toilettenräume nur von jeweils 1 Person (männlich bzw. weiblich) betreten werden.
  • Anwesenheitsleisten sind bei jeder Trainingseinheiten zu führen, um mögliche Infektionsketten zurückverfolgen zu können.
Durchführung des Trainings
  • Die Gruppengröße beträgt 1 Trainer plus höchstens 9 Aktive.
  • Einzeltraining von Aktiven ohne Trainer ist untersagt.
  • Spiele mit Körperkontakt, Partnerübungen, etc. sind nicht erlaubt.
  • Das Training sowie das Auf- und das Abwärmen ist so zu organisieren, dass jederzeit zwischen den Bereichen der verschiedenen Trainingsgruppen ein freizuhaltender Mindestabstand von 30 Metern eingehalten werden kann. Dieser Mindestabstand gilt während des gesamten Training.
  • Die benötigten Gerätschaften werden ausschließlich von Trainer*innen aus den Garagen geholt und nach dem Training von diesen auch wieder dorthin zurückgebracht.
  • Benutzte Sportgeräte sind nach dem Training von den Trainer*innen zu desinfizieren.
  • Hierfür sind in den Garagen Desinfektionsmittel vorhanden.
  • Bei den Wurfdisziplinen (Kugel, Diskus, Hammer, Speer, Ball) nutzt ein Athlet*in während der Trainingseinheit immer nur dasselbe Gerät. Eine Weitergabe an andere Athlet*innen ist nicht erlaubt.
  • Bei Sprintübungen ist auf der Sprintgerade jeweils ein Bahn freizulassen, sprich, bei 6 Bahnen dürfen jeweils nur 3 Aktive laufen. Auf den 4 Rundbahnen dementsprechend dann nur 2 Aktive.
  • Bei Langstreckenläufen oder Tempoläufen kann jeweils nur ein einzelner Aktiver gestartet werden. Der nächste Läufer*in kann frühestens nach 15 sec gestartet werden. Das Tempolauftraining findet auf den inneren Bahnen der Rundbahnen statt. Dabei ist von den Athleten ein Mindestabstand von 15 m einzuhalten („Tröpfchenwolkentheorie“). Beim Überholen muss eine Bahn freigelassen werden, so dass ein seitlicher Abstand von mindestens 1,5m vorhanden ist.
  • Staffeln dürfen wegen der Einhaltung der Kontaktbeschränkungen und des Mindestabstandes nicht trainiert werden.
  • Hochsprung wird bis auf weiteres nicht durchgeführt werden, da eine Desinfektion der Hochsprungmatte nach jedem Sprung eines Aktiven nicht gewährleistet werden kann.
  • Auf- und Ab bau der Trainingsstätte, der Transport der erforderlichen Trainingsgeräte und Hilfsmittel sowie die Desinfektion der benutzten Trainingsgeräte ist Aufgabe des Trainers / der Trainerin.
  • Im Kraftraum ist nur eine 1:1 Betreuung (Trainer/Athlet) unter Einhaltung der Abstandsregeln von mindestens 1,5m möglich. Der Trainer/in darf an den Geräten aber keine Hilfestellung geben. Nach der jeweiligen Trainingseinheit sind die benutzten Geräte vom Trainer zu desinfizieren. Für den Trainer gilt im Kraftraum während dieser Trainingseinheit ein Mund-Nasen-Schutz.