Info zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes beim SuS

Liebe SuS-Mitglieder,

 nachfolgend möchte ich euch einige erste Hinweise zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes auf den öffentlichen Sportstätten, sowie zur Geschäftsstelle des SuS, geben.

Mit den am 6. Mai 2020 getroffenen politischen Entscheidungen zur Öffnung der Anti-Corona-Maßnahmen soll in einem maßvoll abgestuften Plan die Rückkehr in „eine angepasste Normalität“ ermöglicht werden.

Der NRW-Plan sieht dabei für einzelne Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor und ist eine klare Handlungsstrategie, um die Corona-Pandemie in all ihren Dimensionen gemeinsam bewältigen zu können. Die Umsetzung der einzelnen Schritte ist abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsverlaufs und setzt dabei auch auf die Vernunft und Eigenverantwortung der Menschen.

Dabei sind neben den generellen Bestimmungen zu Abstand und Hygieneregeln zunächst vorrangig die folgenden Punkte von Bedeutung.


Ab 7. Mai 2020 ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleistet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden. Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
  
Ab 11. Mai 2020 ist die Öffnung von Fitnessstudios, Tanzschulen und Sporthallen/Kursräumen der Sportvereine unter strengen Abstands- und Hygieneauflagen wieder möglich. Ebenfalls wieder möglich sind dann sportliche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, sowie Veranstaltungen in öffentlichen, behördlichen und privaten außerschulischen Bildungseinrichtungen inkl. Prüfungswesen. Im Klartext bedeutet dieses, dass auch die Hallen für den Sportbetriebe wieder geöffnet sind.  

Ab 30. Mai 2020 sind sportliche Wettbewerbe im Kinder-, Jugend- und Amateurbereich zulässig – die Nutzung von Umkleide- und Sanitäranlagen ist unter Auflagen gestattet.

Die aktuelle Verordnung sieht eine generelle Regelung zur Öffnung von Freiluftsportanlagen vor, so dass eigentlich keine Einzelentscheidung der örtlichen Behörden für die Öffnung von Sportanlagen nötig ist!

Aber: Ganz wichtig !!! Die Entscheidung, ob, wann und unter welchen Rahmenbedingungen die Sportstätten tatsächlich wieder genutzt werden können, treffen aber letztendlich die örtlichen Behörden und Betreiber der Sportanlagen, die verantwortlich für die Umsetzung der vorgeschriebenen Vorsichtsmaßnahmen sind.

Seitens der Stadt Olfen gibt es dazu, Stand: 07.05.2020, noch nicht die entsprechende Verfügung, es ist aber davon auszugehen, dass diese noch bis Montag, 11.05.2020, erlassen wird.

Unter welchen Voraussetzungen dann der Sportbetrieb durchgeführt werden kann, richtet sich zum einen nach den 10 Leitlinien des Deutschen Olympischen Sportbundes und nach den jeweiligen Richtlinien, die seitens der Spitzenfachverbände für die jeweilige Sportart aufgestellt wurden. Das ist ein sehr guter Hinweisgeber für Verein, die Trainer/innen und die Ehrenamtlichkeit.

In mehreren Videokonferenzen werden der Hauptvorstand, die Abteilung / Fachschaften in den nächsten Tagen dann auch den großen Rahmen der Maßnahmen, die einzuhalten sind, festlegen.

Lydia Michel als Geschäftsstellenleitern beendet am Dienstag, 12.05.2020, ihre Tätigkeit im Home-Office. Ab 17.00 Uhr steht sie den Mitgliedern dann wieder in der Geschäftsstelle zur Verfügung.

Hierbei gilt es zu beachten:

-       Es darf sich jeweils nur eine Person in der Geschäftsstelle aufhalten.

-       Bei Betreten der Geschäftsstelle ist ein Mund-Nasen-Schutz Pflicht.

-       Eine Sitzgelegenheit besteht für Besucher der Geschäftsstelle nicht.

-       Der Abstand von 2 m ist einzuhalten.

-       Der Besuch der Geschäftsstelle soll kurz und knapp ausfallen.

-       Vor- und Zuname des Besuchers müssen von Lydia Michel mit der Zeit der Anwesenheit erfasst werden.

 

Ich möchte alle Mitglieder des SuS bitten, sich dringend an die Anweisungen / Verhaltensregeln bei der sportlichen Tätigkeit zu halten. Sobald die endgültig festgelegt sind, werden sie an dieser Stelle auch veröffentlicht.

 

Mit sportlichen Grüßen und bleibt weiterhin gesund.

 

Bernhard Bußmann

1.Vorsitzender