Änderung der Satzung

anlässlich der Mitgliederversammlung am 15. März 2024

Als SuS Olfen positionieren wir uns deutlich gegen Diskriminierung und Gewalt sowie für Respekt und Toleranz. Zukünftig soll dies auch in der Satzung wiedergegeben sein. Das nehmen wir als Vorstand zum Anlass, auf der Mitgliederversammlung 2024 über eine entsprechend angepasste Satzung abstimmen zu lassen. Im Folgenden werden die wesentlichen Änderungen dargestellt.

Gegen Gewalt und Diskriminierung, für Respekt und Toleranz!

Eine Präambel zur Satzung soll deutlich machen, was uns seit jeher beim SuS Olfen wichtig ist: Diskriminierung und Gewalt jeglicher Art hat bei uns keinen Platz. Wir setzen auf gegenseitigen Respekt und auf Toleranz:
Präambel
Der Verein, seine Mitglieder und seine Beschäftigten treten rassistischen, verfassungs- und fremdenfeindlichen Bestrebungen sowie jeder Form von Diskriminierung und Gewalt, unabhängig davon, ob sie körperlicher, seelischer oder sexueller Art ist, entschieden entgegen. Der Verein sorgt im Rahmen seiner Möglichkeiten für eine Atmosphäre des gegenseitigen Respekts, der Toleranz und der Transparenz von Rechten der Mitglieder, insbesondere von Kindern und Jugendlichen.

Ergänzt wurde auch ein Passus, mit dem Mitglieder ausgeschlossen werden können aufgrund extremistischer Aktivitäten oder Mitgliedschaften.

Weitere Satzungsänderungen

Die Gelegenheit, dass die eine neu gefasste Satzung zur Abstimmung gestellt wird, soll nicht verstreichen, ohne weitere zeitgemäße Änderungen in das Dokument einzubringen:

  1. Anpassung der Rolle des geschäftsführenden Vorstands:
    • die jeweilige Abteilungsleitung lädt zu der Mitgliederversammlungen einer Abteilung ein (vorher: der geschäftsführende Vorstand lädt zu den Mitgliederversammlungen der Abteilungen ein).
    • Die jeweilige Abteilungsleitung leitet die Mitgliederversammlung einer Abteilung; ein Mitglied des Geschäftsführenden nimmt teil (vorher: ein Mitglied des geschäftsführenden Vorstands leitet die Mitgliederversammlung der Abteilung).
    • Aktives Wahlrecht: Jugendliche ab 16 Jahren dürfen für Vorstandsämter kandidieren, außer für Ämter im geschäftsführenden Vorstand (vorher: aktives Wahlrecht grundsätzlich erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres).
  2. Anträge zur Tagesordnung einer Mitgliederversammlung können bis 14 Tage vor der Versammlung eingereicht werden (vorher: Anträge müssen bis zum 15. Januar eines Jahres eingereicht werden).
  3. Die Abteilungsversammlungen müssen vor der Mitgliederversammlung des Vereins stattfinden (vorher: die Abteilungsversammlungen müssen vor dem 15. Februar stattfinden).
  4. Ergänzung geschlechtsneutraler Formulierungen
  5. Einbringung textformaler Anpassungen (Zeichensetzung etc.)

Dokumente